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Willkommen beim Ab-Mahndienst der

Anwaltskanzlei

KARL BECKER
RECHTSANWALT
DIPL.-BETRIEBSWIRT



Rechtsprechung


Keine Kostenerstattung nach Selbstabmahnung!

Nach Abgabe einer vom Unterlassungsgläubiger selbst geforderten,
einfachen Unterlassunserklärung ist der Unterlassungsschuldner
nicht zur Erstattung der Kosten einer anwaltlichen Aufforderung
zur Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet.

Urteil Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Az.: 11 U 36/11 vom 10. Januar 2012

Das vollständige, rechtskräftige Urteil lesen Sie hier.



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