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Willkommen beim Ab-Mahndienst der
Anwaltskanzlei
KARL BECKER
RECHTSANWALT
DIPL.-BETRIEBSWIRT
Rechtsprechung
Keine Kostenerstattung nach Selbstabmahnung!
Nach Abgabe einer vom Unterlassungsgläubiger selbst geforderten,
einfachen Unterlassunserklärung ist der Unterlassungsschuldner
nicht zur Erstattung der Kosten einer anwaltlichen Aufforderung
zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet.
Urteil Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Az.: 11 U 36/11 vom 10. Januar 2012
Das vollständige, rechtskräftige Urteil lesen Sie hier.
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